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Einladung zur Kirchenvorstandswahl
Der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus hat die Wahl der Kirchenvorsteher/innen für die Wahlperiode 2021 bis 2024 auf Samstag/Sonntag, den 6./7. November 2021 angeordnet.
Die Wahl wird stattfinden:
- in der Gemeinde St. Andreas:
am Samstag, 6. November von 18.00 bis 19.30 Uhr in der Krypta der Kirche St. Andreas
am Sonntag, 7.November von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Krypta der Kirche St. Andreas - in der Gemeinde St. Hubertus und Raphael:
am Samstag, 6. November von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Kirche St. Hubertus, unter der Empore
am Sonntag, 7.November von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Kirche St. Hubertus, unter der Empore - in der Gemeinde St. Ludgerus und Martin:
am Samstag, 6. November von 17.30 bis 19.00 Uhr in der Seitenkapelle der Kirche St. Ludgerus
am Sonntag, 7.November von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr i. d. Seitenkapelle der Kirche St. Ludgerus - in der Gemeinde St. Lambertus:
am Samstag, 6. November von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Theresiensaal
am Sonntag, 7. November von 9.30 Uhr bis 10.45 Uhr im Theresiensaal
'von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Kirchturm der Kirche St. Lambertus
(Der Theresiensaal befindet sich hinter der Kirche St. Theresia.)
Wer am Ende der angegebenen Wahlzeit im Wahllokal anwesend ist, darf auch noch wählen!
Zu der Wahl sind alle am Wahlsonntag mindestens 18 Jahre alten, wenigstens seit einem Jahr in der Zivilgemeinde, in der die Pfarrei liegt, ortsansässigen Gemeindemitglieder als Wahlberechtigte eingeladen. Die dem Seelsorgeklerus angehörenden Welt- und Ordensgeistlichen sind nicht wahlberechtigt. Die Wahlberechtigten können Ihre Stimme NUR im Wahllokal der eigenen GEMEINDE abgeben, s.o.
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (3. November 2021) gestellt werden. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Wahlausschusses, Herrn Pfarrer Deppe, Frankenstrasse 138, 45134 Essen, zu richten.
Folgende Kirchenvorstandsmitglieder scheiden jetzt aus:
Dr. Benke, Eike
Booms, Stephan
Dommers, Monika
Hofemeister, Birgit
Knigge, Guido
Schmidt-Waechter, Benedikt
Suhlmann, Helmut
Toussaint, Angela
Folgende Kirchenvorstandsmitglieder bleiben noch im Amt:
Brinker, Markus
Görden, Ludwig
Hüls, Maximilian
Oehmen, Beatrix
Raatz, Grace
Schürmann-Preußler, Barbara
Steimel, Winfried
Dr. Johannes Wieseler
Es sind jetzt 8 Kirchenvorsteher/innen zu wählen. Die Vorschlagsliste des Wahlausschusses hängt seit Samstag, 2. Oktober 2021 aus. Ergänzungsvorschläge sind nicht eingegangen.
Der Wahlausschuss hat die Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl am 6. und 7. November 2021 erstellt.
Diese Kandidatenliste hängt aus. Sie kann auf Antrag um weitere Kandidaten ergänzt werden. Ergänzungsvorschläge müssen die Unterschriften von 20 Wahlberechtigten und die Unterschrift des Vorgeschlagenen enthalten und bis zum 17.Oktober beim Wahlausschuss eingereicht werden.
Sie haben die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob Sie in der Wählerliste ( = Liste der Wahlberechtigten) aufgeführt sind . Auch dazu hängt eine Bekanntmachung aus.
Jedes Pfarrmitglied der Pfarrei St. Lambertus kann am Wahlwochenende 6./7. Nov. nur in seiner Heimatgemeinde wählen.
Wenn Sie am Wahlwochenende nicht in Ihrer Heimatgemeinde zur Kirche gehen, können Sie bis zum Mittwoch vor der Wahl, 12.00 Uhr, Briefwahl beantragen. Anträge für Briefwahl hängen an den Infoständen unserer Kirche oder sind im Internet herunterladbar.
Wir verweisen auf die Bekanntmachungen an den Infowänden in unserer Kirche und auf unserer Internetseite.
Wahlvorschlag des Wahlausschuss für die Kirchenvorstandswahlen
Der Wahlausschuss für die in der katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Essen am Samstag und Sonntag, dem 6. und 7. November 2021 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der 8 Kirchenvorsteher/inn/en zu wählen sind, hat einstimmig folgende Vorschlagsliste aufgestellt:
Vorschlagliste des Wahlausschusses*
Booms, Stephan
Dommers, Monika
Dr. Hermes, Thomas
Heseding, Christian
Hofemeister, Birgit
Klink, Marita
Koppenhagen, Andreas
Dr. Kreuzer-Zagar, Dorothea
Lohaus, Lukas
von der Reith, Helmut
Suhlmann, Helmut
Toussaint, Angela
Dr. Weber, Sebastian
* aus Gründen des Datenschutzes veröffentlichen wir hier nur Namen. Weitere Informationen zu den Kandidat:innen finden Sie an unseren Kirchen.
Fragen an die Kandidaten?
Sie haben Fragen an unsere Kandidat/inn/en insgesamt oder an eine einzelne Person?
Kein Problem!
Senden Sie uns Ihre Frage und wir leiten sie gerne unverzüglich weiter:
WÄHLERLISTE ( = Liste der Wahlberechtigten)
Die Liste der Wahlberechtigten bei der Kirchenvorstandswahl am 6./7. November 2021 liegt vor. Sie enthält alle wahlberechtigten Personen, d.h. alle Katholiken, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr im Bereich der Pfarrei St. Lambertus wohnen.
Sie haben das Recht zu erfragen, ob Sie in dieser Liste aufgeführt sind. Diese Anfrage können Sie zu folgenden Zeiten telefonisch an das
Pfarrbüro St. Lambertus stellen:
In der Woche vom 4. bis zum 8. September 2021:
Mo, Di, Mi und Fr zwischen 9.00 und 12.00 Uhr und Do zwischen
15.00 und 17.00 Uhr
außerdem können Sie persönlich anfragen:
Nach der Hl. Messe am Sonntag, 10. Oktober 2021 in der Sakristei der Kirche St. Lambertus.
außerdem:
Per Email oder Fax können Sie Ihre Anfrage an das Pfarrbüro St. Lambertus gerne während der ganzen Woche vom 4.-10. Oktober 2021 stellen.
Einsprüche gegen die Wählerliste können innerhalb dieser Frist (4.-10.Oktober2021) an den Kirchenvorstand eingelegt werden. (Dieselbe Adresse wie die des Pfarrbüros:)
Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus / Pfarrbüro
Frankenstrasse 138, 45134 Essen
Tel.: 0201 / 44 17 32
Fax: 0201 / 44 49 56
Email: st.lambertus.essen@bistum-essen.de
Briefwahl bei der Kirchenvorstandswahl
Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Kirchenvorstandswahl teilzunehmen. Briefwahlanträge liegen in den Kirchen aus und können auf der Internetseite www.st-lambertus-essen.de heruntergeladen werden.
Wir empfehlen Ihnen, davon Gebrauch zu machen wenn
- Sie am Wahltag nicht in Ihrer Wohnortgemeinde sein werden.
- Sie davon ausgehen müssen, dass Sie in der Wählerliste ( = Liste der Wahlberechtigten) nicht aufgeführt sind, weil bei Ihnen ein Datensperrvermerk eingetragen worden ist.
Zur Erläuterung:
Die Kirchenvorstandswahl unterliegt anderen Regeln als die Wahl zum (Pfarr)gemeinderat. Bei der Kirchenvorstandswahl können Sie nur in der Pfarrei und darin wiederum nur in der Gemeinde wählen, in der Sie wohnen. Das Wahlrecht ist dabei im Gegensatz zur (Pfarr)gemeinderatswahl NICHT übertragbar.
Datensperrvermerke können vorliegen, wenn Sie selber einen solchen Sperrvermerk bei den kommunalen Behörden beantragt haben ODER wenn er behördlicherseits verfügt worden ist. Das ist häufig bei Bewohner/inne/n von Senioreneinrichtungen der Fall.
Wer einen solchen Sperrvermerk besitzt - manchmal ohne es zu wissen - ist nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt und kann daher NUR PER BRIEFWAHL wählen
Antrag zur Briefwahl
Wahlausschuss
Zur Vorbereitung der Kirchenvorstandswahlen ist gemäß der Wahlordnung ein Wahlauschuss eingerichtret worden. Diesem gehören der Pfarrer sowie jeweils 2 vom Kirchenvorstand und dem Pfarrgemeinderat aus eigenen Reihen zu wählende Personen an.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind:
Olaf Deppe (Pfarrer)
Maximilian Hüls (KV)
Grace Raatz (KV)
Claus Bonsen (PGR)
Wolfgang Hofemeister (PGR)